Stellplatzordnung

1.    Auf dem Gelände stehen insgesamt vier Stellplätze zur Verfügung. Diese sind durch entsprechende Pfähle gekennzeichnet. 

 

2.    Das Nutzen der Stromversorgung ist nur gegen ein Entgelt erlaubt. Siehe Preisliste

 

3.    Für die Beseitigung von Schmutzwasser ist nicht gegeben. Für die Versorgung mit Frischwasser stehen oberhalb des Platzes Anschlüsse zur Verfügung. Dieser Bereich kann und darf nicht befahren.

 

4.    Das Errichten einer Feuerstelle ist untersagt. Das Grillen ist nur in Absprache mit dem Eigentümer gestattet.

 

5.    Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Entsorgen von Abwässern außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist strafbar und wird geahndet. 

 

6.    Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung des Platzes erfolgt nicht. Es wird kein Winterdienst durchgeführt. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall der Strom- und/oder Trinkwasserversorgung sowie Schäden, die durch andere Nutzer, Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die Nutzer haften für sämtliche schuldhafte, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, die durch Nichtbeachtung der Stellplatzordnung verursacht werden. 

 

7.    Mitgeführte Tiere sind auf dem gesamten Gelände anzuleihen. Tiere die sich als bissig oder nicht vertraglich erwiesen haben sind vorher gesondert beim Stellplatzbetreiber anzumelden und zu genehmigen. Von diesen verursachten Verunreinigungen sind umgehend durch den Hundehalter zu beseitigen. 

 

8.    Das Übernachten in einem Wohnwagen ist nicht gestattet.

 

9.    Durch das Abstellen des Wohnmobils werden die Stellplatzordnung uneingeschränkt akzeptiert.

 

Mehren, den 22.11.2020

Bezahlbriefkasten

Gerne können Sie zum Bezahlen auch den vorhandenen Briefkasten benutzen. Bitte den entsprechenden Betrag in den dafür vorgesehenen Briefumschlag packen und einwerfen.